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Map australienweitNZ map klTipps & Infos zum Autofahren in Australien & Neuseeland


Wer einen Camper in Australien oder Neuseeland mieten möchte, hat oft noch so manche spezielle Frage zur Ausstattung, der Technik oder dem Fahren eines solchen Fahrzeugs. Im Folgenden versuchen wir, die gängigsten Fragestellungen diesbezüglich zu beantworten.

Lest im Folgenden FAQs zu:

  1. Ausstattung der Camper
  2. Technik der Camper
  3. Fahren mit einem Camper
 
Hinweis:
Alle nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die von uns angebotenen Camper-Fahrzeuge. Kurzfristige Änderungen an der Ausstattung etc. liegen in der alleinigen Verantwortung des Vermieters bzw. sind abhängig von den jeweiligen Fahrzeugmodellen. Wir empfehlen unbedingt, sich diesbezüglich die Mietbedingungen des Anbieters durchzulesen.
- Ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten. -

 

Ausstattung der Camper

1. Ist Geschirr im Camper enthalten?

Ja, Camper verfügen über alle nötigen Küchenutensilien für einen normalen Gebrauch. Je nach Anbieter ist der Umfang größer oder kleiner. Eine Ausstattung, um ein mehrgängiges Mahl zuzubereiten, darf allerdings nicht erwartet werden. Die Anzahl an Tellern, Besteck sowie Bechern und Gläsern, richtet sich nach der Anzahl der angegebenen Mitfahrer. Außerdem zum Inventar gehören Dosen- und Flaschenöffner, Töpfe, Pfannen, Teekessel und Schneidebretter.

Bei manchen Anbietern ist dieses sogenannte „Living Equipment“ bereits im Preis enthalten, bei anderen ist ein Zuschlag zu zahlen.

 

2. Ist Bettzeug im Camper enthalten?

Ja, in allen Campern (bis auf den Stationwagon von Travellers Autobarn) befinden sich Kissen, Decken oder Schlafsäcke, Bezüge, Laken und Handtücher sowie Geschirrhandtücher. Natürlich kann auch das eigene Kissen bzw. der eigene Schlafsack benutzt werden.

Wer sein eigenes Bettzeug oder den eigenen Schlafsack mitbringt, kann jedoch nicht darauf bestehen, dass das überflüssige Bettzeug aus dem Fahrzeug entfernt wird. Vor allem, wenn der Wagen an einem anderen Depot abgegeben als abgeholt wird. Verständlich, denn die Firmen müssten sonst das Bettzeug mit der Post dem Fahrzeug hinterherschicken.

Die Menge des Bettzeugs richtet sich nach der Anzahl der Personen, die für das Fahrzeug gemeldet wurden.

Bei manchen Anbietern ist dieses so genannte „Living Equipment“ bereits im Preis enthalten, bei anderen ist ein kleiner Aufpreis zu zahlen.

 

3. Wie funktionieren Spüle und fließend Wasser in einem Camper?

Auch im kleinsten Budget-Camper (außer dem Stationwagon) gibt es ein kleines Spülbecken. Hier kann man den Abwasch erledigen, sich aber auch die Zähne putzen sowie Gesicht und Hände waschen. Das Wasser wird über eine Handpumpe am Hahn aus dem Wasserkanister angesaugt.

Ab einer bestimmten Größe haben die Camper eine elektrische Wasserpumpe. Sie wird über einen Schalter in Bereitschaft geschaltet und läuft über die 2. Batterie, wenn das Fahrzeug nicht am externen Stromnetz angeschlossen ist.
Sobald man den Hahn öffnet, wird das Wasser aus den Tanks gepumpt. Wenn man kein fließend Wasser benötigt, sollte diese Pumpe ausgeschaltet werden.
Das Abwasser läuft, wenn das Fahrzeug keinen Abwasssertank besitzt, direkt von der Spüle ins Erdreich.

ACHTUNG: In Neuseeland dürfen solche Camper inzwischen nicht mehr auf jedem Campingplatz stehen.
Siehe hierzu auch “Contained Camper”.

 

4. Wie funktionieren Dusche und Toilette in einem Motorhome?

Fahrzeuge mit Dusche und Toilette haben immer elektrische Wasserpumpen und einen eingebauten Abwassertank. Die Duschen sind eine “kleine Nasszelle” in den Fahrzeugen, ähnlich den Duschkabinen in unseren Badezimmern. In diesen befindet sich dann auch die Toilette. Das Wasser zum Duschen wird durch einen Gasboiler im Fahrzeug erwärmt. Hierbei wird Gas aus der mitgeführten Gasflasche verbraucht.
Es sollte beachtet werden, dass das Wasser solange auf Temperatur gehalten wird, bis die Warmwasserheizung wieder abgeschaltet wird (Gasverbrauch!).

Die Toilette funktioniert mit einem eigenem Tank. Mit speziellen, chemischen Reinigungsstoffen wird der Geruchsbelästigung entgegengewirkt. Die Toiletten sollten keinesfalls für irgendwelche anderen Abfälle als die natürlichen verwendet werden.

Natürlich müssen die Fahrzeuge mit gereinigter Dusche und Toilette sowie entleerten Tanks wieder abgegeben werden.

 

5. Gibt es in den Campern 240V Steckdosen?

SEB-Adapter-300Nicht in jedem Camper sind 240V Steckdosen vorhanden. Sind diese eingebaut, können sie immer erst benutzt werden, wenn der Camper z.B. auf einem Campingplatz mittels eines speziellen, mitgelieferten Verbindungskabels an das Stromnetz angeschlossen ist. Im gleichen Moment wird dann auch (soweit vorhanden) die 2. Batterie aufgeladen. Der Kühlschrank und die Wasserpumpe laufen dann ebenfalls über die externe Stromversorgung.

Auf den Campingplätzen werden die Stellplätze mit Stromanschluss als “powered site” angeboten. Im Gegensatz dazu werden auch “unpowered” Plätze angeboten, wenn man den Stromanschluss nicht benötigt. Der “unpowered” Platz ist natürlich etwas günstiger als der Stellplatz mit Strom.

Sind keine Steckdosen im Fahrzeug vorhanden, können elektronische Geräte wie Laptop, Smartphone, MP3-Player oder Tablet-Computer mühelos über den Zigarettenanzünder im Camper aufgeladen werden.

Was man benötigt, ist allerdings ein entsprechender Adapter (siehe Foto), den die Vermieter nicht anbieten. Diese sind allerdings in fast jedem gut sortierten Elektromarkt erhältlich.

 

6. Haben die Camper einen Zigarettenanzünder?

Ja, die Camper verfügen über einen Zigarettenanzünder. An diesem lassen sich mühelos über einen selbst gekauften Adapter elektrische Geräte wie Kamera und Handy aufladen. Zwar ist die Aufladestärke nicht vergleichbar mit der einer Steckdose, doch für die „schnelle“ Aufladung zwischendurch eignet sich diese Methode ausgezeichnet.
Auch MP3-Player und Navigationssysteme lassen sich über den Zigarettenanzünder betreiben, sofern man einen geeigneten Adapter dafür besitzt.

 

7. Kann ich einen Kindersitz für den Camper erhalten?

Es ist kein Problem, gegen eine Gebühr Kindersitze beim Vermieter zu erhalten. Zu beachten ist jedoch, dass nicht jeder Camper für die Nutzung eines Kindersitzes geeignet ist. Das ordnungsgemäße Anschnallen des Sitzes oder der Babyschale muss gewährleistet sein. Australien hat hier andere Vorschriften als Deutschland!

 

8. Gibt es eine Musikanlage im Auto?

Abhängig vom Modell des Campers bzw. Motorhomes sind Musikanlagen in das Auto eingebaut. Zumeist handelt es sich um ein Radio mit CD-Player. Ein MP3-Player kann bei einigen Modellen über einen USB-Port oder eine Klinkenbuchse im Radio oder über ein Extra-Kabel (Chubby) angeschlossen werden. Manche Fahrzeuge verfügen auch über DVD-Player mit Bildschirmen und selbst Motorhomes mit TV-Empfang gibt es im Angebot.

 

9. Habe ich Landkarten oder Stadtpläne im Fahrzeug?

In den Campern befinden sich, je nach Anbieter, unterschiedliche Pläne und Straßenführer. Fast immer ist ein Campingplatz-Guide dabei. Allerdings meist nur der einer bestimmten Firmenkette von Campingplätzen (z.B. HolidayParks, TouristParks oder Big4-Campguide). Bei diesen Parks erhält der Mieter dann meist auch Rabatte, wenn der Fahrzeug-Vermieter mit dieser Firma eine Kooperation hat. Welche Campingplatz-Kette angeboten wird, hängt vom Vermieter ab.

Travellers Autobarn gibt jedem Camper den großen "Camps Australia Wide"-Führer mit. Hier sind nicht nur viele Campingplätze, sondern auch noch viele kostenlose Rastplätze aufgeführt.
Des Weiteren sind Landkarten und Stadtpläne oft in den Depots zu erhalten bzw. völlig kostenlos an jeder Touristeninformation.

 

10. Gibt es Navigationsgeräte in den Campern?

In den letzten Jahren haben viele Vermieter nachgerüstet. Entweder ist das Navis ein on-board Tablet oder separat. Bei Campern von Britz, Maui und Mighty ist die Nutzung im Mietpreis enthalten. Andere Anbieter verlangen einen Tagesmietpreis von ca 10A$, wobei es jedoch einen Höchstpreis bei Langzeitmietern gibt.

 
 

Technik der Camper

1. Wie ist der technische Zustand der Camper?

Alle Vermieterfirmen, die wir auf unseren Seiten vorstellen, führen in regelmäßigen Intervallen Wartungen an ihren Fahrzeugen durch. Es werden dabei nicht nur alle Verschleißteile überprüft, sondern auch kleinere Mängel an Ausstattung und Equipment behoben. 

Jeder Camper wird natürlich auch noch einmal vor Übergabe an den Kunden genau überprüft. Sollte man jedoch bei oder nach der Übergabe trotzdem einmal einen Mangel feststellen, muss dies dem Vermieter sofort mitgeteilt werden, um das weitere Vorgehen zu klären. Von eigenständigen Instandsetzungen oder Reparatur ohne Rücksprache mit dem Vermieter ist dringend abzuraten.

Die Baujahre der Camper weichen je nach Vermieter, Preisklasse und Modell voneinander ab. Es kann weder gebucht noch garantiert werden, dass der Kunde das neueste Modell eines bestimmten Fahrzeugtyps erhält. Vor allem bei den Budget-Campern ist mit einem erhöhten Kilometerstand und Gebrauchsspuren am und im Fahrzeug zu rechnen.

Unbedingt zu beachten ist, dass ein hoher Kilometerstand in Australien und Neuseeland nichts Ungewöhnliches ist. Die großen Entfernungen zwischen den Städten und Ortschaften sind auf dem roten Kontinent deutlich größer als in Deutschland. Die Strecken, die jeder einzelne Mieter mit einem Camper zurücklegt, sind oft immens. Schon deshalb legen die Vermieter großen Wert auf eine regelmäßige Überprüfung des Zustands der Fahrzeuge.

 

2. Wie viel Sprit verbraucht so ein Camper?

Der Benzinverbrauch richtet sich stark nach der Größe des Campers, den Wetterbedingungen, der Beladung und dem eigenen Fahrstil. Ein Camper verbraucht im Durchschnitt und je nach Modell zwischen 10-15 Liter / 100 km. Ein Motorhome kann entsprechend mehr schlucken.
Wer in Neuseeland unterwegs ist, muss durch die Berg- und Talfahrten mit einem höheren Verbrauch rechnen als Mieter, die auf den schnurgeraden Highways Australiens unterwegs sind.

Wichtig ist, immer den richtigen Kraftstoff zu tanken, um einen Motorschaden zu vermeiden. Des Weiteren sollte im Auge behalten werden, wie weit die nächste Tankstelle entfernt ist, um nicht allein auf weiter Flur mit dem Wagen liegen zu bleiben. Generell kann außerdem gesagt werden: Je weiter man sich im Outback befindet, umso teurer wird auch der Sprit!

 

3. Sind die Camper mit Automatik-Getriebe oder Gangschaltung ausgestattet?

In Australien und Neuseeland sind überwiegend Autos mit Automatik unterwegs. Auch die Mehrheit der Camper bzw. Motorhomes sind mit Automatikschaltung ausgestattet. Allerdings gibt es auch Modelle, die mit 5-Gangschaltung gefahren werden. Mit dem Modell legt sich der Kunde zugleich auf Gangschaltung oder Automatik fest.
Eine „Wunsch-Schaltung“ kann durch den Vermieter nicht gewährleistet werden.

 

4. Hat der Camper einen Ersatzreifen?

Jeder Camper verfügt über mindestens einen Ersatzreifen. Wo sich dieser genau befindet, wird durch einen Mitarbeiter des Depots bei Abholung des Campers erklärt. Manche Anbieter haben alles Wichtige zum Reifenwechsel auch noch in ihrer Dokumentation, die dem Fahrzeug beiliegt, erklärt. Natürlich liegt auch das nötige Werkzeug zum Wechseln eines Reifens im Fahrzeug bereit.

Die Vermieter raten dazu, mindestens einmal pro Woche bzw. spätestens alle 1.500 km den Reifendruck und den Zustand der Reifen zu überprüfen. Dabei sollte der Reservereifen nicht vergessen werden. Sofern nicht eine Voll- bzw. Zusatzversicherung gewählt wurde, muss der Mieter für Schäden an den Reifen selbst aufkommen.

 

5. Wie funktioniert ein duales Batteriesystem?

Viele Camper bzw. Motorhomes sind mit einem so genannten “dualen oder 2-Wege-Batteriesystem” ausgestattet. Die „Hauptbatterie“ liefert dabei dem Motor die nötige Energie zum Starten und sorgt auch im Stand für Radio, Warnblinker, Fern- und Abblendlicht. Die zweite Batterie versorgt den Kühlschrank, die elektrische Wasserpumpe und die Innenbeleuchtung beim Parken mit “Saft”. Die zweite Batterie befindet sich zumeist im Innenraum hinter oder unter den Bänken.

Beide Batterien werden während der Fahrt automatisch aufgeladen. Die zweite Batterie kann, wenn voll geladen, den Kühlschrank auch einmal bis zu zwei Nächte (je nach Batterie und Kühlschranktyp) mit Strom versorgen, selbst wenn am Abend noch die Beleuchtung und die Wasserpumpe genutzt werden.

Beide Batterien arbeiten unabhängig voneinander. Sollte die zweite Batterie leer sein, bleibt der Ladestatus der Startbatterie trotzdem erhalten. Die "Verbraucher" der Inneneinrichtung können jedoch nicht durch die 1. Batterie betrieben werden und umgekehrt.
Sobald der Camper aber an das externe Stromnetz angeschlossen ist, werden die Verbraucher automatisch über die Zuleitung betrieben und die 2. Batterie wird zeitgleich aufgeladen. Es empfehlt sich also, immer mal wieder die Vorteile eines Campingplatzes mit einer “powered site” zu nutzen.
Wie stark die Batterien während der Fahrt geladen werden, hängt von der zurückgelegten Strecke ab.

 

6. Muss ich den Öl- und Kühlwasserstand kontrollieren?

Die Vermieter bitten den Fahrer im eigenen Interesse, möglichst täglich den Stand des Öls und des Kühlwassers zu kontrollieren, um ein Überhitzen und damit einen Motorschaden zu vermeiden.
Sollte der Fahrer seiner Kontrollpflicht hier nicht nachkommen, hat er unabhängig von der Versicherung für einen Schaden zu haften.
Der Fahrer sollte also die Warnlichter im Auto nicht ignorieren. Das Auto nur kurz am Straßenrand abkühlen zu lassen und dann weiterzufahren, ist definitiv keine Lösung des Problems.

 

7. Was ist ein “Contained Camper” ?

Vor allem in Neuseeland sind auf den meisten Campingplätzen inzwischen nur noch die sogenannten “Contained Camper” zugelassen.
Ein Contained Camper ist ein Fahrzeug mit einem abgeschlossenen Abwassersystem für Spüle, Dusche und Toilette. Bei diesen Wagen wird somit kein Abwasser mehr ins Erdreich abgelassen. Auf den Campingplätzen und an ausgewählten Tankstellen und Rastplätzen können die Tanks meist kostenlos entleert werden.
Ein Camper mit einem “contained waste system” hat einen offiziellen grünen Aufkleber am Heck, um das Fahrzeug von Campern ohne diesem System zu unterscheiden.

 
 

Fahren mit einem Camper

1. Auf welchen Straßen darf ich mit dem Camper fahren?

SB StrasseVerbot 800Auf welchen Straßen gefahren werden darf, hängt maßgeblich von dem Modell des Campers bzw. Motorhomes ab. Hat man sich für einen Vierradantrieb entschieden, gibt es eigentlich nur sehr wenige Strecken/Straßen, die nicht befahren werden dürfen. Persönliche Fahrfertigkeiten sollten jedoch hier die Grenzen setzen!

Mit einem gemieteten 4WD, selbst mit Schnorchel, sollte auch nicht durch einen Fluss gefahren werden. Das Fahren mit einem Geländewagen, vor allem auf sandigem und losem Untergrund, ist etwas völlig anderes als das Fahren mit einem Kombi oder Camper-Bus auf Asphalt!

Mit den klassischen Campern mit Zweiradantrieb darf man als Mieter ausschließlich auf befestigten Straßen fahren. Schotterpisten (Gravelroads), Kieswege, Dünen oder andere Sandstrecken sind untersagt. Mögliche Schäden am Lack oder Unterboden, die auf solche Fahrstrecken hindeuten, werden dem Mieter unabhängig vom Versicherungspaket in Rechnung gestellt.
Ausnahmen sind kurze Strecken, die auf einen Campingplatz oder ein Grundstück führen. Bei solchen Anfahrten sollte die Geschwindigkeit dem Belag angepasst werden. Eine kilometerlange Strecke über eine Sand- bzw. Kieselsteinpiste zählt allerdings nicht als “Anfahrt”!

 

2. Darf ich im Dunkeln mit dem Auto fahren?

Aus versicherungs- und sicherheitstechnischen Gründen, ist das Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit nicht zu empfehlen! Gerade während Abenddämmerung und Morgengrauen sind die meisten Wildtiere, wie z.B. Kängurus und Wombats auf den Straßen unterwegs. Wird während dieser Zeit ein Tier angefahren und ein Schaden am Fahrzeug verursacht oder kommt es zu einem Unfall, greift hier keine Versicherung (auch keine Vollversicherung). Der Mieter muss in diesem Fall aufgrund fahrlässigen Fahrens für die entstandenen Kosten selbst aufkommen!

 

3. Wo darf ich mit dem Camper übernachten?

NL Schild Camping 800Es ist nicht erlaubt, am Straßenrand zu übernachten. Außerhalb der Städte wird diese Regelung vielleicht nicht allzu streng überwacht, doch in Städten ist das ein absolutes No-Go. 
Der eigenen Sicherheit zuliebe sollte man auf Camping-Plätzen oder auf ausgeschriebenen Plätzen in Nationalparks die Nacht verbringen.

Solange sich kein Schild mit „No Camping“ oder „No overnight stay“ in der Nähe befindet, kann zumeist auch auf Rest Areas übernachtet werden. Strikt verboten sind jedoch Privatgelände und öffentliche Plätze wie z.B. der Parkplatz vom nächsten Supermarkt.
Siehe auch unter: Gibt es besondere Camping-Regeln?

 

4. Kann ich mit dem Camper auf eine Insel fahren?

Meistens ist es erlaubt, mit dem Camper auf eine Insel zu fahren. Sollte dafür jedoch eine Fahrt mit einer Fähre notwendig sein, muss der Vermieter kontaktiert werden. Im Falle eines Schadens trägt der Mieter sämtliche Bergungskosten bis zum Festland, unabhängig von der Ursache und der abgeschlossenen Versicherung.

Es gibt aber auch Inseln, die ausgeschlossen sind. So z.B. die beliebte Insel Fraser Island an der Ostküste. Möchtest du die Insel besuchen, kannst du eine organisierte Tagestour oder eine mehrtägige Tour buchen oder extra für diese Insel einen Geländewagen mieten (kontaktiere uns dazu).

 

5. Darf jeder Mitreisende das Auto fahren?

Jede Person, die den Camper fahren soll, muss vorab im Mietvertrag eingetragen sein. Für Extra-Fahrer fallen ggf. Gebühren an.

Auch, wer noch einen Fahrer hinzufügen möchte, während man mit dem Fahrzeug bereits unterwegs ist, muss im Depot des Vermieters vorbei kommen. Hier muss der zusätzliche Fahrer seinen Führerschein und internationalen Führerschein vorlegen, sowie die Mietvereinbarung (Terms & Conditions) unterzeichnen. Verursacht ein “nicht eingetragener” Fahrer einen Schaden, ist dieser auch mit bestem Versicherungsschutz nicht abgedeckt.
Bei manchen Vermietern sind Extra-Fahrer bereits im Preis enthalten, andere verlangen dafür einen Aufpreis. Der Extra-Fahrer zahlt den Aufpreis grundsätzlich für die gesamte Mietdauer, unabhängig davon, seit wann bzw. wie oft er fährt.

 

6. Darf ich Tramper mitnehmen?

Die Mitnahme von zusätzlichen Personen ist grundsätzlich gestattet, sofern die Person sich anschnallen kann (Anzahl Gurtsitze darf nicht überschritten werden).
Jedes Fahrzeug hat eine in den Papieren eingetragene Maximumzahl an Passagieren. Wird man mit mehr Personen von der Polizei erwischt, droht ein saftiges Bußgeld. Wird ein Unfall verursacht, bei dem sich mehr als die erlaubte Anzahl von Mitreisenden im Camper befinden, kann der Versicherungsschutz erlöschen.

 

7. Was passiert, wenn ich einen Unfall habe?

Im Falle eines Unfalls hat der Mieter unverzüglich die Polizei anzurufen und möglichst bald darauf auch den Vermieter zu informieren.

Im Fahrzeug (zumeist im Handschuhfach) oder in den Dokumentationen, die man bei der Übergabe erhält, befindet sich immer ein Informationsblatt, das die Vorgehensweise bei einem Unfall genau erklärt.
Es sollte unter keinen Umständen ein Schuldeingeständnis unterschrieben werden. Außerdem sollte der Unfallhergang möglichst gut dokumentiert werden. Foto-, aber auch Videoaufnahmen (heute mit einem Mobiltelefon ohne große Probleme zu erstellen) helfen nicht nur allen Beteiligten, sondern auch später, sich an Details zu erinnern.
Auch den Straßenverlauf und Schilder sollte man fotografieren oder aufnehmen. Sind Zeugen in der Nähe, unbedingt Namen und Adressen notieren.

Wie es weitergeht, wenn Reparaturen am Fahrzeug nötig werden, klärt man mit den Mitarbeitern des Vermieters über die Hotline. Hat der Mieter eine Versicherung mit Selbstbehalt gewählt, wird nun die Kaution erst einmal komplett eingezogen, bis sämtliche Umstände des Unfalls und Reparaturkosten geklärt sind. Bei einer Vollversicherung übernehmen die Vetragswerkstätten des Vermieters die Kosten, bzw. bekommt der Mieter eventuelle Auslagen, falls keine Vetragswerkstatt in der Nähe des Unfallortes ist, gegen Vorlage der Rechnung vom Vermieter erstattet.

Im Falle eines schuldlosen Totalschadens und bei einer Vollversicherung wird sich der Vermieter schnellstmöglich um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Sollten Ausfalltage anfallen, erhält der Mieter entweder eine Kostenerstattung oder kann die Tage an seine Mietzeit anhängen. Man muss jedoch berücksichtigen, dass die Bereitstellung eines Ersatzwagens abhängig von Ort und Zeitpunkt des Schadens ist und u.U. nicht gewährleistet werden kann.

 

8. Was passiert mit meiner Kaution, wenn ich einen Unfall habe?

Im Falle eines Unfalls, unabhängig von der Schuldfrage, wird die komplette Kaution des Mieters zunächst von seiner hinterlegten Kreditkarte eingezogen. Nach Klärung der Ursache, Schuldfrage und Schadenshöhe erhält der Mieter ggf. die volle Kaution oder einen Teilbetrag zurück. Eine Schadensklärung kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.

Nachdem die Kaution eingezogen wurde und man nach erfolgter Reparatur weiterfahren möchte, ist der Mieter verpflichtet, eine neue Kaution in voller Höhe auf der Kreditkarte zu hinterlegen, denn die Kaution gilt nicht für die gesamte Mietdauer, sondern für jeden einzelnen Schadensfall.

 

9. Was passiert, wenn mir jemand hinten auffährt?

Bei der Standard-Versicherung wird auch bei einem schuldlosen Unfall zunächst die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Kreditkarte abgebucht. Nach Klärung der Schadenshöhe erhält der Mieter ggf. seine Kaution zurück. Dies kann aber so lange dauern, bis die gegnerische Partei die Reparaturkosten beglichen hat. Bevor man mit dem reparierten Fahrzeug weiterfahren kann, wird allerdings eine neue Kaution auf der Kreditkarte geblockt.
Bei der Vollversicherung wird keine Selbstbeteiligung abgebucht. Daher wird auch keine erneute Kaution fällig.

Wir empfehlen aus diesen Gründen, grundsätzlich NUR mit der Vollversicherung ein Fahrzeug in Australien oder Neuseeland zu mieten!


© Fotos: THL; Sebastian Hopf; Stefanie Stadon; Nicole Löwe
aktualisiert 07/22
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