Deutsche Autofahrer in Australien benötigen zusätzlich zu ihrem EU-Führerschein eine englische Übersetzung. Eine alleinige Fahrerlaubnis in deutscher Sprache wird häufig nicht von den Fahrzeugvermietern oder der Polizei akzeptiert, da diese schlichtweg nicht verständlich sind.
In Deutschland
Vor der Reise sollte man sich daher in Deutschland einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen. Dieser ist eine Übersetzung der deutschen Fahrerlaubnis und wird im Ausland akzeptiert, allerdings nur in Kombination mit dem originalen Führerschein.
Der Schein kann bei jedem Bürgeramt innerhalb eines Tages erworben werden und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung sind ein Passbild, der Personalausweis oder Reisepass sowie der originale Führerschein. Die Kosten betragen aktuell zwischen 13 und 15€ (je nach Bundesland).
In Australien
Wer bereits in Australien ist und zu Hause keinen Internationalen Führerschein beantragt bzw. diesen verloren hat, kann bei den deutschen Auslandsvertretungen in Australien eine offizielle Übersetzung des deutschen Führerscheins beantragen. Die Gebühr beträgt zur Zeit 40,00 € zum Tageskurs in AU$. Mit Ausnahme der Botschaft in Canberra und dem Konsulat in Darwin ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Nähere Informationen dazu findet ihr auf dieser Homepage.
Wichtig!
Zu beachten ist, dass sowohl der Internationale Führerschein als auch die Übersetzung in Australien nur auf Basis eines neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ausgestellt werden können. Inhaber einer "rosa" oder "grauen" Fahrerlaubnis müssen zunächst den neuen EU-Führerschein beantragen. Dies ist nur in Deutschland möglich!
Wichtig bei Verlust
Im Falle eines Verlustes des originalen Führerscheins ist ein so genannter Ersatzführerschein notwendig. Dieser kann nicht in den deutschen Auslandsvertretungen erworben werden, sondern nur durch die jeweilige innerdeutsche Führerscheinstelle! Die dafür nötigen Dokumente zur Antragstellung können jedoch an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung geschickt werden, um dort die nötigen Nachweise und Unterschriften zu erbringen.
Deutsche Auslandsvertretungen
Diese deutschen Auslandsvertretungen in Australien bieten eine Übersetzung des deutschen Führerscheins an:
- Botschaft Canberra
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Mo-Do: 08 - 17 Uhr, Fr: 08 - 14 Uhr
Tel.: 0061-2-6270 1911
- Generalkonsul Sydney
Level 17, 100 William St
Sydney (Woolloomooloo) NSW 2011
Mo-Fr: 09 - 12 Uhr
Tel.: +61 (0) 2 8302 4900
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
- Honorargeneralkonsul Melbourne
Level 4, Suite 8
118 Queen St
Melbourne, VIC 3000
Tel.: +61 (0) 3 9642 8088
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
- Honorarkonsul Cairns
Iris Indorato
Shop 11, 12 Lake St
Cains QLD 4870
Mo, Mi, Fr: 10 - 15 Uhr
Tel.: +61 (0) 7 4041 5344
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
- Honorarkonsul Brisbane
Prof. Michael Rosemann
AMP-Building
10 Eagle Street, 32nd Floor
Brisbane QLD 4000
Mo-Fr: 09 - 12 Uhr
Tel.: +61 (0) 7 3221 7819
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
- Honorarkonsul Darwin
Britta Decker
Marina View Serviced Apartments
32 Marina Boulevard
Cullen Bay NT 0820
Fr: 10 - 13 Uhr
Tel.: +61 (0) 8 8981 2010
- Honorarkonsul Adelaide
James Robert Porter
Suite 809
147 Pirie Street
Adelaide, SA 5000
Mo-Fr: 10 - 13 Uhr
Tel.: +61- (0) 8 8224 0682
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
- Honorarkonsul Perth
Torsten Ketelsen
1133 Hay Street
Perth WA 6005
Mo-Fr: 09 - 12 Uhr
Tel.: +61 (0) 8 9321 2926
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
- Honorarkonsul Hobart
Franco - German Honorary Consul Dianne Bye
Level 3, 85 Macquarie St
Hobart TAS 7001
Mo, Mi: 10.30-13.30 Uhr
Tel.: +61(0) 3 6270 2266
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung