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"Möglichst billig" mag bei den Meisten sicherlich der erste Impuls sein, wenn es um die Frage der passenden Versicherungsoption für den Mietcamper geht.

Fährt man im wahrsten Sinne des Wortes auf gut Glück (Standard Paket / Basisversicherung), nur um Versicherungskosten zu sparen - oder doch lieber stressfrei (Inklusive Paket / Premiumversicherung) und nimmt dafür einen höheren Mietpreis in Kauf?

Im Zweifels-, also Schadensfall, könnte die günstigste Option ziemlich teuer werden - teurer, als wenn man sich von vornherein für eine Zusatzversicherung entschieden hätte.
Damit das "hätte, könnte, sollte" im Nachhinein nicht den Urlaub verdirbt, sollten die Mietbedingungen (Terms & Conditions) der Vermieter vor Buchung aufmerksam studiert werden. Wir wissen, dass es interessantere Lektüre gibt als die oft seitenlangen Vertragstexte, die zudem die Englischkenntnisse vieler Reisender schnell an Grenzen führen. Daher wollen wir euch hier einen Überblick geben.

 

Warum eine der teureren Versicherungsoptionen wählen?

Bei schuldlosen Unfällen drohen dem Mieter mit einer Basisversicherung zunächst hohe Kosten. Denn selbst ein erfahrener Fahrer ist machtlos gegenüber dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. 

Hinzu kommt ein erhöhtes Risiko, in einem Land mit Linksverkehr, enormen Entfernungen und mehr Wildwechsel durch Unachtsamkeit einen Schaden am eigenen Fahrzeug oder dem Dritter zu verursachen.

Eine bessere Versicherungsoption (also das Premium-/Inklusiv-Paket) lässt schon am Namen erahnen, dass sie einen deutlich umfangreicheren Schutz bietet als die Basisversicherung. Hier sind oft Glas- und Reifenschäden inbegriffen. Beulen, Kratzer oder Beschädigungen, die selbst oder durch andere Verkehrsteilnehmer am Mietfahrzeug verursacht werden sowie Wildunfälle, die sich tagsüber ereignen, sind ebenfalls eingeschlossen.

Aber nicht nur der Schutz ist umfangreicher. Bei solchen Zusatzpaketen muss vor allem keine Kaution (oder zumindest nur eine sehr geringe) hinterlegt werden. Somit sinkt auch die Selbstbeteiligung von z.B. $ 7.500,-  auf bis zu $0,-. Die Kreditkarte bzw. das Reisebudget ist also nicht für Mietsicherheiten blockiert. Bei einem Unfall kann zudem ein Ersatzfahrzeug deutlich schneller zur Verfügung gestellt werden.

Gerade bei jüngeren Reisenden schlägt ein Premium-Paket allerdings schon eine große Macke in die Reisekasse. Hier bietet sich ein Mittelweg an; das Beste aus Basis- und Premium-Paket zusammengefasst in einem sogenannten SBAV-Paket.
Die SBAV (Sebstbehalt-Ausschluss-Versicherung) ist dabei ein kleines Add-on zum Basispaket. Das heißt, die Versicherung selbst ist erstmal nur die Basisversicherung - beispielsweise Reifen- und Glasschäden sind also davon ausgeschlossen, alles wichtige ist aber gedeckt. Auch die Kaution, die hinterlegt werden muss, ist dieselbe wie bei einer grundlegenden Versicherung. 

Der große Unterschied zeigt sich erst dann, wenn etwas passiert. Dann kommt nämlich die deutsche Versicherungsgesellschaft ins Spiel, über die die SBAV läuft. Sie erstattet dem Mieter den Selbstbehalt, den der ansonsten an den Vermieter zahlen müsste, zurück. Somit ist der Mieter auch mit dieser etwas günstigeren Option für den Schadensfall gut abgesichert.

Solange Verkehrsregeln und Vorgaben der Terms & Conditions der Vermieter beachtet werden, ist man mit beiden teureren Schutzpaketen sehr viel sicherer unterwegs und kann die Urlaubsreise deutlich entspannter genießen.

 

Warum besser nicht nur eine Basisversicherung abschließen?

SEB Mensch Geld 800Die auf den ersten Blick günstigen Tagespreise der Campervermieter beinhalten bei allen Vermietern bereits die Basisversicherung. So versuchen sie, die Preise im hart umkämpften Mietwagenmarkt möglichst niedrig zu halten.

Eine Basisversicherung ist grundsätzlich an eine sehr hohe Selbstbeteiligung sowie Kaution in gleicher Höhe gekoppelt. Bei den meisten Vermietern sind außerdem bestimmte Fahrzeugteile wie Reifen und Scheiben von dieser Versicherung ausgeschlossen. Das hat einen Grund: Schäden an Windschutzscheiben und platte Reifen kommen in Australien deutlich häufiger vor als auf den besenreinen Straßen in Deutschland.

 

Der Schadensfall:

Zu einem Schaden zählen nicht nur selbst-verschuldete Unfälle, sondern auch Schäden durch Dritte, Reifen- und Glasschäden sowie Schäden durch Wildunfall, Einbruch und Diebstahl.

 

Die Kaution/Selbstbeteiligung:

Je nach Fahrzeug beträgt diese bis zu $7.500. Die Kaution wird in voller Höhe für die gesamte Dauer der Mietzeit hinterlegt und kann nicht für andere Reisezwecke genutzt werden. Zumeist wird die Summe auf der Kreditkarte geblockt. Es ist daher vom Mieter sicherzustellen, dass die Kreditkarte über ein entsprechendes Guthaben bzw. einen ausreichenden Kreditrahmen verfügt. Debit- oder Prepaidkarten werden bei manchen Vermietern nicht akzeptiert. Ist die Kaution nicht durch die Kreditkarte abgedeckt, wird das Fahrzeug nicht ausgehändigt.

Die Kaution, die gleichzeitig der Höhe der Selbstbeteiligung entspricht, wird vollständig bei jedem Schadensfall eingezogen. Mit Einzug der Kaution muss unmittelbar eine erneute Kaution in gleicher Höhe für eventuelle zukünftige Schäden hinterlegt werden. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr bis zu $190 pro Schaden kann hinzukommen.

Die Kaution/Selbstbeteiligung wird in einem Schadensfall vom Vermieter in voller Höhe so lange einbehalten, bis alle Umstände geklärt sind bzw. der Unfallgegner das Geld für den Schaden am Mietfahrzeug bezahlt hat. Das kann durchaus mehrere Monate, im schlechtesten Fall auch über ein Jahr dauern. Gegebenenfalls kommen zu den Kosten für einen Schaden auch noch Ausfalltage für den Camper hinzu (falls der Wagen nicht mehr fahrtüchtig sein sollte).

Zu beachten ist weiterhin, dass es in Australien zwar eine Pflichtversicherung für Personenschäden an Dritten gibt, die sich aus Unfällen mit Fahrzeugen ergeben. Eine Versicherung für Sachschäden am gegnerischen Fahrzeug, ähnlich unserer Haftpflichtversicherung, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Im ungünstigsten Fall könnte also ein Unfall mit einem nicht versicherten Unfallgegner sehr teuer werden, selbst wenn man schuldlos ist. 

 

Was ist grundsätzlich von einer Versicherung ausgeschlossen?

ST Kalgoorlie 800Sowohl bei der Basis- als auch bei der Zusatzversicherung gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Diese sind ausführlich in den Terms & Conditions der Vermieter aufgelistet und maßgebend. Nachfolgend sind die gängigen Ausschlüsse exemplarisch aufgeführt:

  • Schäden an Markise oder Slide-Outs
  • Schäden durch Fahren auf unbefestigten Straßen: Fahrzeuge ohne Vierrad-Antrieb dürfen nur auf befestigten Straßen gefahren werden. Die roten Sand- und Schotterpisten im Outback sind tabu. Ausgenommen sind Anfahrtswege zu Campingplätzen bzw. Grundstücken, wenn diese eine bestimmten Länge nicht überschreiten
  • Schäden durch Fahren eines nicht registrierten Fahrers: Alle Fahrer müssen im Mietvertrag eingetragen sein
  • Schäden durch Eintauchen in Wasser: Fahren durch Flutwasser hindurch oder am Strand ist nicht gestattet
  • Schäden infolge fahrlässigen/mutwilligen Verhaltens (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss)
  • Schäden infolge Verstoßes gegen die Verkehrsordnung oder anderweitiger Gesetze (z.B. Fahren auf falscher Straßenseite)
  • Schäden infolge Überschlag bzw. Totalschaden ohne Einwirkung durch Dritte
  • Schäden infolge der Nutzung falschen oder kontaminierten Kraftstoffs
  • Schäden oder Verlust am persönlichen Eigentum
  • Schäden infolge eines Wildunfalls vor bzw. nach Dämmerung außerhalb der Städte
  • Bergungskosten für festgefahrenes, eingesunkenes, eingekeiltes Fahrzeug
  • Wiederbeschaffungskosten eines abhanden gekommenen Zündschlüssels
  • Schäden infolge Verstoßes gegen die Terms & Conditions, zum Beispiel Nichtmeldung von Mängeln, Fehlfunktionen am Fahrzeug oder unterlassene Kontrolle des Öl- und Wasserstandes

Mit einer Zusatzversicherung ist man deutlich entspannter in einem fremden Land wie Australien oder Neuseeland unterwegs. Allerdings darf dies nicht als Freifahrtschein verstanden werden. Die Vereinbarungen, die man mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag akzeptiert hat, dürfen nicht gebrochen werden.

 

© Fotos: THL (Titelfoto); Stefanie Stadon; Sebastian Hopf
aktualisiert 11/16 TEK
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